Auricher Straße 96, 26721 Emden
Auricher Straße 96, 26721 Emden
Das Rauchen ist nur in der Raucherlounge im EG und in den vordefinierten Bereichen der Außenanlage gestattet.
Erwischen wir Sie, dass Sie auf dem Appartement rauchen, lösen Sie damit einen kostenpflichtigen Alarm bei der Feuerwehr aus (Einsatzkosten der Feuerwehr plus noch mal 200€ extra im Boardinghouse) aus und wir erlauben uns für die Endreinigung noch mal 150€ extra in Rechnung zu stellen.
- Die Nutzung des Internets mit dem eigenen WLAN-fähigen Endgerät (Notebook, PDA, Smartphone etc.) über den WLAN-Anschluss ist für den Gast kostenlos.
- Die Nutzung des Internet erfolgt auf eigene Gefahr, die Quartier96 GmbH schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Gastes aus.
Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Hausmeister das Appartement ohne Wissen des Gastes betreten muss.
Der Verlust einer Schlüsselkarte wird dem Gast mit 15,00 € in Rechnung gestellt. Es ist unerheblich, ob eine Ersatzkarte ausgestellt wird oder nicht.
Die Unterbringung und Haltung von Tieren jeglicher Art ist in Einzelfällen durch die Geschäftsführung zu genehmigen.
Die Eingangstüren zum Gebäude müssen immer geschlossen sein.
Für Schäden am Eigentum des Gastes, die durch sein Eigenverschulden verursacht wurden, haftet die Quartier96 GmbH nicht.
8) Schäden an unserem Eigentum
Sollten Sie das Appartement unverhältnismäßig verschmutzt bei Ihrer Abreise oder wir Beschädigungen festestellen, erlauben wir uns Ihnen eine Wiederherstellungs-/Reinigungspauschale von € 200,00 in Rechnung zu stellen.
Sollte unser Housekeeping nicht in der Lage sein, die vorhandenen Beschädigungen zu entfernen und wir eine Spezialfirma beauftragen müssen, erlauben wir uns zudem die Rechnung der Spezialfirma weiterzuleiten.
Von 22.00 bis 7.00 Uhr ist Nachtruhe.
a) Auf eine angepasste Lautstärke ist zu achten.
b) Das Rauchen in den Fluren, Treppenhäusern und Fahrstühlen ist nicht gestattet.
c) Besucher sind grundsätzlich gestattet. Diese haben bis 22:00 Uhr das Gebäude zu verlassen. In Einzelfällen kann diese Zeit verlängert werden.
d) Vor Betreten des Gebäudes wird darum gebeten, grobe Verschmutzung von den Schuhen und der Oberkleidung zu entfernen.
a) Auf eine angepasste Lautstärke ist zu achten.
b) Das Rauchen in den Appartements ist nicht gestattet.
c) Das Grillen in den Appartements ist nicht gestattet.
d) Es ist untersagt, Veränderungen an fest eingebauten Gegenständen in den Appartements vorzunehmen. Die Entnahme von Inventar und Mobiliar zur Nutzung außerhalb der Appartements ist nicht gestattet.
e) Es ist nicht gestattet, Veränderungen in den Räumen oder an Möbelstücken vorzunehmen. Z.B. durch das Bohren von Löchern, das Einschlagen von Nägeln oder das Bekleben von Wänden o.ä.
f) Es wird um einen sorgsamen Umgang mit sämtlichem Inventar gebeten. Mindermengen und Schäden sind unverzüglich an der Mietverwaltung zu melden.
g) Es wird darum gebeten, extreme Verschmutzung z.B. Flüssigkeiten auf dem Boden oder auf den Arbeitsflächen sofort zu beseitigen.
h) Mobile Grills oder mobile Backöfen, die nicht fest im Appartement eingebaut sind, sind im Appartement verboten
a) Auf eine angepasste Lautstärke ist zu achten.
b) Das Betreten der Rasenflächen ist nicht gestattet.
c) Das Grillen im Außenbereich ist nicht gestattet.
a) Öffnungszeiten
Die Guest Area ist von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Von 22.00 bis 7.00 Uhr ist der Zugang zu den Snackautomaten und der Raucherlounge mit der Schlüsselkarte möglich.
b) Nutzungsordnung
- Das Verhalten, sowie Lautstärke sind den Gegebenheiten anzupassen. Auf ausschweifendes Verhalten ist zu verzichten.
- Anfallender Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Das Verlassen des Gebäudes durch die Fenster ist untersagt.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
a) Auf eine angepasste Lautstärke ist zu achten.
b) Das Rauchen ist nicht gestattet.
c) Das Grillen ist nicht gestattet.
d) Der Raum ist ordentlich und sauber zu verlassen. Das Inventar und Mobiliar ist nach Nutzung in den ursprünglichen Zustand zurück zu bringen.
Die Nutzung des Getränkeautomaten ist erst ab 18 Jahren gestattet.
a) Öffnungszeit 7.00 bis 22.00 Uhr
b) Auf eine angepasste Lautstärke ist zu achten.
c) Das Rauchen ist nicht gestattet.
d) Es wird um einen sorgsamen Umgang mit der Waschmaschine, dem Trockner und dem Bügelbrett gebeten.
a) Die Brandschutzordnung hängt in den Fluren aus.
b) Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.
a) Der Müll ist in die vorgeben Mülleimer zu entsorgen.
b) Um die Trennung nach Bio, Restmüll, Verbundstoffe und Hygieneartikel wird gebeten. Weitere Erläuterungen befinden sich im Küchenschrank des Appartements.