Auricher Straße 96, 26721 Emden
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Überlassungen von Zimmern, Appartements und Wohnungen zur Beherbergung und allen zusammenhängenden Leistungen. Die ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil der AGB. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen Gastes/Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Buchungsbestätigung
Der Gast erhält für die Buchung eines Appartements der Quartier96 GmbH (im Folgenden Appartement genannt) eine schriftliche Reservierungsbestätigung per Email oder auf dem postalischen Weg zugesandt. Eine garantierte Buchung ist nur mit Angabe der Kreditkartendetails möglich. Die Reservierungsbestätigung enthält die Angaben des Reisezeitpunkt, dem An- und Abreisezeitraum, verbindliche Preisangaben für den Aufenthalt und die Zusatzleistungen. Sie ist die Grundlage des Überlassungsvertrages zwischen dem Gast und der Quartier96 GmbH. Nachträgliche Änderungen sind nur in schriftlicher Form zwischen den Vertragspartnern möglich. Durch die verbindliche Buchung oder Bestätigung eines Reservierungsangebots gelten die AGB als verbindlich und vollständig akzeptiert.
3. Schlüsselübergabe und –rückgabe
Der Gast erhält für den Aufenthaltszeitraum eine elektronische Schlüsselkarte. Mit dieser Karte hat er Zugang zum Parkplatz, dem Gebäude, der Guest Area im Erdgeschoss, seinem Appartement und seinem Briefkasten im Erdgeschoss. Die Schlüsselübergabe ist am Anreisetag im Zeitraum von 15.00 bis 20.00 Uhr am Service- Point möglich. Für eine spätere Anreise werden individuelle Vereinbarungen getroffen.Sonderzeiten wie Wintersaison, sowie Feiertage können abweichen. Bitte erfragen
Sie diese an unserem Service-Point. Die Appartements sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu verlassen. Die Rückgabe der Schlüsselkarten ist in der Zeit von 6.30 Uhr bis 11.00 Uhr am Service-Point oder durch Einwurf in den Briefkasten Quartier 96 GmbH möglich.
4. Meldebescheinigung
Die Quartier96 GmbH ist gemäß des Bundesmeldegesetzes verpflichtet alle Gäste durch das Ausfüllen eines Meldescheins zu registrieren. Die Angaben müssen durch den Gast wahrheitsgemäß und vollständig angegeben und durch seine Unterschrift bestätigt werden.
5. Zahlungsbedingungen
Bei Übernachtung in einem Appartement der Quartier96 GmbH ist der Rechnungsbetrag bei Anreise am Service-Point zu begleichen. Die Bezahlung ist in bar, per EC oder per Kreditkarte möglich. Eine Bezahlung per Rechnung innerhalb von 8 Tagen ist bei Hinterlegung einer Kostenübernahme vor Anreise möglich. Die Quartier 96 GmbH ist berechtigt, die verbindliche Reservierung der Zimmer/Apartments/Wohnungen von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Die vom Quartier 96 geforderten Anzahlungen sind jeweils bis zu dem von Quartier 96 angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.
6. Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer der Appartements richtet sich nach dem Zeitraum, der in der Reservierungsbestätigung vereinbart wurde. Eine Verlängerung ist nur in Absprache mit der Mietverwaltung möglich, ohne Rücksprache ist dies nicht zulässig. Die Verkürzung des Aufenthalts berechtigt den Gast nicht, die vertraglich vereinbarten Gesamtkosten
eigenmächtig zu reduzieren. Bei einer Buchungsdauer von bis zu 180 Tagen wird ein Mehrwertsteuersatz von 7%
berechnet. Bei einer Buchungsdauer über 180 Tagen wird ein Mehrwertsteuersatz von 19% auf die Gesamte Buchungsdauer berechnet. Es gilt der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, bei Änderung des Gesetzgebers ändert sich dieser automatisch.
7. Stornobedingungen
Short-Stay (1 bis 4 Tage):
Bis 7 Tage vor Anreise: kostenlos
6 bis 0 Tage vor Anreise: 90 % des Übernachtungspreises
Angefangene Buchungen sind vom Storno ausgeschlossen und werden zu 100% abgerechnet.
Medium-Stay (5 bis 29 Tage):
Bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei
13 bis 0 Tage vor Anreise: 90 % des Übernachtungspreises
Angefangene Buchungen sind vom Storno ausgeschlossen und werden zu 100% abgerechnet
Long-Stay (30 bis 180 Tage):
Langzeitbuchungen sind vom Storno ausgeschlossen
Bestätigte Projektbuchungen sind vom Storno ausgeschlossen
Angefangene Buchungen sind vom Storno ausgeschlossen und werden zu 100% abgerechnet
8. Schäden und Verlust
Stellt der Gast Schäden, Mängel oder Mindermengen im Appartement fest, ist er verpflichtet diese unverzüglich anzuzeigen, auch wenn er nicht Verursacher ist. Das Inventar und die Dekorationselemente sind in einer Inventarlist im Appartement aufgelistet.
Sollten Sie das Appartement unverhältnismäßig verschmutzt bei Ihrer Abreise oder wir Beschädigungen feststellen, erlauben wir uns Ihnen eine Wiederherstellungs-/Reinigungspauschale von € 200,00 in Rechnung zu stellen.
Sollte unser Housekeeping nicht in der Lage sein, die vorhandenen Beschädigungen zu entfernen und wir eine Spezialfirma beauftragen müssen, erlauben wir uns zudem die Rechnung der Spezialfirma weiterzuleiten.
Für Schäden am Eigentum des Gastes, die durch sein Eigenverschulden verursacht wurden, haftet die Quartier96 GmbH nicht. Der Verlust einer Schlüsselkarte wird dem Gast mit 15,00 € in Rechnung gestellt. Es ist unerheblich, ob eine Ersatzkarte ausgestellt wird oder nicht.
9. Veränderung der Ausstattung
Es ist dem Gast untersagt Veränderungen an fest eingebauten Gegenständen in den Appartements vorzunehmen. Die Entnahme von Inventar und Mobiliar zur Nutzung außerhalb der Appartements ist nicht gestattet.
10. Inklusiv Leistungen
Am Anreisetag wird in jedem Appartement pro Person Bettwäsche, 1 Duschhandtuch, 1 Handtuch, 1 Duschvorleger und ein Welcome Pack mit Hygiene Accessoires kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Alle 3 Tage werden Hand- und Geschirrtücher gewechselt, nach 7 Tage erfolgt eine Reinigung des Appartements durch uns. Wir behalten uns vor, den Rhythmus aufgrund von betrieblichen Gegebenheiten zu verkürzen.
Weitere Leistungen können kostenpflichtig hinzugebucht werden.
11. Rückgabe der Appartements
Im Übernachtungspreis enthalten ist eine Endreinigung nach Abreise. Weitere Reinigungen und Wäschewechsel während des Aufenthalts sind gegen Bezahlung möglich. Die Endreinigung enthält die Beseitigung von Verschmutzungen, die durch den normalen und durchschnittlichen Gebrauch des Inventars verursacht werden. Sollte bei Abreise eine überdurchschnittliche Verschmutzung, ausgelöst durch den Gast, vorgefunden werden, wird ihm diese in Rechnung gestellt.
12. Hausordnung
Die Hausordnung liegt in allen Appartements aus und ist auch ohne gesonderte Vereinbarung Bestandteil des Überlassungsvertrages. Die Unterbringung und Haltung von Tieren jeglicher Art ist im gesamten Gebäude und im
Außenbereich untersagt. Ausnahmen werden in Einzelfällen festgelegt Das Quartier96 ist ein Nichtraucher Gebäude. Das Rauchen ist nur im Raucherraum im Erdgeschoss oder in dem vordefinierten Raucherbereich auf der Außenanlage erlaubt. Sollte im Haus geraucht werden, so wird die Rauchmeldeanlage automatisch auslösen. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt 750,00 € für entstehende Reinigungskosten, sowie Kosten für die Auslösung der Rauchmeldeanlage in Rechnung zu stellen.
13. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertrag über Überlassung eines Appartements ist das Amtsgericht Aurich / Emden zuständig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
14. Sonstige Vereinbarungen
Die Quartier96 GmbH wird die vom Gast angegebenen Daten aus dem Vertrag auf Papier oder in maschinenlesbare Form entsprechend der gesetzlichen Vorschriften speichern, schützen und löschen.
15. salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen.